Deutschland

Lobbyregister im Bundestag könnte auf der Zielgerade scheitern

Das mit viel Hoffnung auf mehr Transparenz zwischen Akteuren aus Politik und Wirtschaft verbundene Lobbyregister steht vor dem Aus. Dabei gerät besonders die Bundesregierung in den Fokus, denn die hält eine solche für alle einsehbare Datei für nicht notwendig.
Lobbyregister im Bundestag könnte auf der Zielgerade scheiternQuelle: www.globallookpress.com © M. Popow

Dem Vorhaben eines seit den letzten Koalitionsverhandlungen angedachten Lobbyregisters verlieh der Vorfall um den CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor neuen Schwung. Im letzten Jahr berichtete der Spiegel über dessen Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen IT-Unternehmen Augustus Intelligence und damit verbundenen Aktienoptionen und teuren Reisen.

Der Fall lenkte die Aufmerksamkeit in der medialen Debatte auf die Realisierung eines Lobbyregisters. Im Sommer vergangenen Jahres kündigten die Koalitionsfraktionen von SPD und Union an, dass noch im Herbst  ein verbindliches Lobbyregister samt scharfen Transparenzregeln für Abgeordnete kommen soll, so die Augsburger Allgemeine.

Ende Februar 2021 aber ist das Lobbyregister noch immer nicht da. Wurde es ad acta gelegt? "Ein Scheitern ist noch möglich", meint Timo Lange, Diplom-Politikwissenschaftler von LobbyControl, einer Initiative, die sich für Transparenz, eine demokratische Kontrolle und klare Schranken der Einflussnahme auf Politik und Öffentlichkeit stark macht. Die Verhandlungen, wie genau das Lobbyregister aussehen solle und für wen es gälte, zögen sich seit Monaten hin.

"Aus den Ankündigungen, das Lobby-Register schnell nach der Sommerpause auf den Weg zu bringen, ist nichts geworden. Das ist bedauerlich"

meint Lange im Gespräch mit der Redaktion von web.de. 

Dabei zeichnet sich besonders die CDU durch Zurückhaltung aus. Zentral ist der Punkt, für wen die Registrierungspflicht überhaupt verpflichtend gemacht wird. Matthias Bartke, Obmann der Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, ist im Bundestag mit den Verhandlungen mit der Unionsfraktion und stellt heraus: 

"Die Union möchte nur, dass sich Lobbyisten eintragen, die Einfluss auf Minister und Staatssekretäre nehmen. Das ist uns aber zu wenig. [...] Für den Bundestag wurde es im gemeinsamen Gesetzesentwurf bereits umgesetzt: Alle Lobbyisten, die Einfluss auf Abgeordnete und auf deren Mitarbeiter nehmen, müssen sich registrieren lassen. Gleichzeitig ist über eine Schwarze Liste ersichtlich, welche Lobbyisten keine Informationen über die finanziellen Hintergründe preisgeben. Lobbyisten, die sich gar nicht registrieren oder falsche Angaben machen, bekommen ein Bußgeld."

Doch das gilt eben nicht für die Bundesregierung samt ihrer Ministerien, besonders der Referenten und Abteilungsleiter. Diese erarbeiten letztendlich Gesetzesentwürfe und sind daher ein beliebtes Ziel der Lobbyisten. 

CDU-Politiker Patrick Schnieder, Obmann im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hält dagegen und spielt den Ball zur SPD zurück:

"Ein Lobbyregister soll Transparenz schaffen, aber keine Hürden bauen. Die Forderung der SPD würde aber die Kontaktaufnahme zu Abgeordneten und zur Regierung erschweren. [...] Das Lobbyregister steckt auf Regierungsebene fest. Justizministerin Lambrecht bremst."

Zahlreiche weitere Detailfragen lassen eine sinnvolle Realisierung des Lobbyregisters in weite Ferne rücken. Dabei steht die Bundesregierung nicht erst seit gestern wegen mangelnder Transparenz verschiedener Akteure im Fokus.

So resümiert Dirk Wiese, SPD-Bundestagsabgeordneter, der bis 26. August 2020 Koordinator der Bundesregierung für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft war: 

"Diese Behutsamkeit des Bundestages bei der Reform der Offenlegungspflichten und beim Umgang mit Lobbyismus ist derart auffällig, dass die 'Staatengruppe des Europarates gegen Korruption' (GRECO) Deutschland dafür rügen musste. Statt nur auf Skandale und Rügen zu reagieren, wäre es aber wenigstens überlegenswert, auf eigene Initiative unsere Offenlegungspflichten zu reformieren und grundlegend die Zusammenarbeit mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern zu regeln. Dadurch würden wir ein Stück Vertrauen in unsere Arbeit zurückgewinnen. Das wäre eine Win-win-Situation für uns selbst und vor allem für die Demokratie."

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