Deutschland

Zensus 2022: Die Volkszählung in Deutschland startet am 15. Mai – inklusive Bußgeldandrohung

Ausgehend den Vorgaben der Europäischen Union wird eine durch die Coronakrise verzögerte, ursprünglich für 2021 geplante Volkszählung nun ab dem 15. Mai 2022 durchgeführt. 10,3 Millionen ausgewählte Bürger Deutschlands sind zur wahrheitsgetreuen Auskunft verpflichtet, andernfalls droht ein Zwangsgeld.
Zensus 2022: Die Volkszählung in Deutschland startet am 15. Mai – inklusive BußgeldandrohungQuelle: Gettyimages.ru © picture alliance / Kontributor

Seit 2011 gibt es EU-weite Zensus-Erhebungen, eine Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten durch einen Beschluss im Jahre 2008, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Mit dem Zensus werden konkrete Zahlen darüber erhoben, wie viele Menschen in dem jeweiligen Land leben, wie sie leben und arbeiten. Dazu heißt es auf der Seite von Eurostat:

"Volkszählungen bieten eine genaue und geografisch detaillierte Darstellung von Bevölkerungseigenschaften. Das macht sie zu einer wertvollen Quelle für Analysen, da sie wichtige Ausgangsinformationen für Politikgestaltung, Verwaltung und Forschung liefern. Auf EU-Ebene sind landesweite Ergebnisse wertvoller wenn sie zwischen Mitgliedsstaaten vergleichbar sind. Daher hat die EU die schrittweise Harmonisierung von Zensusergebnissen kontinuierlich vorangebracht."

Ab dem 15. Mai führen daher die Statistischen Ämter der Bundesrepublik und deren Bundesländer erstmals seit 2011 wieder eine Volkszählung in Deutschland durch, da die ursprünglich vorgesehene Erhebung im letzten Jahr infolge der Coronakrise nicht durchgeführt wurde.

Nach offiziellen Angaben werden dafür 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen in Deutschland unter anderem zu ihrem Namen, Geschlecht, Familienstand und zu ihrer Staatsangehörigkeit befragt. Insgesamt sollen mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland befragt werden. Rund drei Viertel dieser Menschen werden laut Statistischem Bundesamt dabei zudem Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. Dabei geht es dann etwa auch um den Schulabschluss oder Beruf.

Auch die rund 300.000 Menschen, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben, werden anteilig erfasst. Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften werden nicht direkt persönlich befragt. Dort gibt die jeweilige Einrichtungsleitung stellvertretend Auskunft. Die Befragten werden nachdrücklich verpflichtet, keine falschen Angaben zu machen. Dazu heißt es in dem Informationsblatt aus dem Jahre 2021 bereits:

"Erteilen Auskunftspflichtige keine, keine vollständige, keine richtige oder nicht rechtzeitig Auskunft, können sie zur Erteilung der Auskunft per Zwangsgeld nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder angehalten werden."

Laut einem zeitgemäßem "Erklärvideo" der Tagesschau könnte das Bußgeld eine Höhe von bis zu 5.000 Euro betragen:

Dieser Hinweis erfolgt auf Grundlage der Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes. Die tatsächlichen Bußgelder werden jedoch durch die jeweiligen Bundesländer individuell festgelegt. Laut dem Tagesschau-Video erfolgt die "direkte" Befragung, über einen "Online-Fragebogen." Zu dieser Information heißt es jedoch warnend auf der Webseite von Zensus 2022 unter der Überschrift "Klare Sicht auf den Zensus 2022":

"Als Desinformation oder Fake News werden nachweislich falsche oder irreführende Informationen bezeichnet, die verbreitet werden, um die Öffentlichkeit zu beeinflussen oder zu täuschen. Neben den klassischen Print- und Online-Medien können vor allem auch in den sozialen Medien oder Chatgruppen falsche Informationen weitergeben werden."

Unter dem Absatz: "Was ist falsch, was ist richtig?" heißt es zu den Befragungs-Modalitäten:

"Falsche Information: Die Befragten würden per E-Mail zum Zensus 2022 kontaktiert oder mit einem Link zur Befragung aufgerufen.

Richtig ist: Die zuständigen Erhebungsstellen bzw. die Statistischen Ämter der Länder werden die Befragten zunächst immer postalisch kontaktieren. Niemals werden Befragte per E-Mail ohne vorhergehendes postalisches Anschreiben kontaktiert oder mit Links in E-Mails zur Online-Befragung aufgerufen. Sollten Sie E-Mails mit solchen Links erhalten, sind es Fälschungen. Klicken Sie diese Links niemals an!"

Des Weiteren wird darüber informiert, dass "die Interviewerinnen und Interviewer des Zensus 2022 sich immer postalisch" ankündigen und "den Erstkontakt niemals telefonisch" herstellen würden. Weitere Punkte zum Thema möglicher kursierender "Falschinformationen" zur Volkszählung lauten:

  • Beim Zensus 2022 werden keine Angaben zum Einkommen erhoben.
  • Nach dem Impfstatus wird beim Zensus 2022 nicht gefragt.
  • Der Zensus 2022 hält datenschutzrechtliche Bestimmungen ein und wahrt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Zum Thema der Datenspeicherung der verpflichtenden Angaben befragter Bürger heißt es auf der Seite von Zensus 2022:

"Beim Zensus 2022 werden persönliche Informationen wie der Name und die Adresse ausschließlich für organisatorische Zwecke, d. h. für den Versand der Erhebungsunterlagen, erfragt und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Diese Daten werden also nicht dauerhaft gespeichert oder für andere Zwecke genutzt oder an andere Behörden weitergegeben."

Des Weiteren sollen alle Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben. In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen flächendeckend erfasst. Deshalb sei die Gebäude- und Wohnungszählung wichtiger Bestandteil des Zensus 2022, erläuterte dementsprechend das Statistische Bundesamt. Circa 17,5 Millionen private Eigentümer von Immobilien müssen dazu Daten bei den Ämtern einreichen. Neben der Erfassung von Gebäuden für Wohnraum müssen ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen Fragen beantworten.

Zu der letzten Datenerhebung im Jahre 2011 und den sich daraus ergebenen Zahlen und Erkenntnissen informierte der MDR im Januar 2022:

"Der letzte Zensus fand in Deutschland 2011 statt und kostete 667,4 Millionen Euro. Rund 80.000 Interviewerinnen und Interviewer befragten fast acht Millionen Menschen. Den Ergebnissen des Zensus zufolge verringerte sich die Zahl der Einwohner in Deutschland um 1,5 Millionen auf 80,2 Millionen."

Das Land Berlin verlor durch die Erhebung statistisch "ca. 180.000 Einwohner, Hamburg fast 83.000, was für beide auch finanzielle Folgen hatte", so der MDR. Dadurch verlor Berlin allein im Rahmen des Länderfinanzausgleichs seither 470 Millionen Euro Steuermittel pro Jahr. Hamburg knapp 117 Millionen Euro. Berlin und Hamburg veranlassten wegen dieser Ergebnisse beim Bundesverfassungsgericht eine dementsprechende Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zensus-Methoden. Im Jahre 2018 entschied das Gericht: "Die Berechnungen im Jahr 2011 waren verfassungsgemäß."

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