Nordamerika

US-Gericht verwehrt Trumps Sonderbeauftragtem Sichtung der in Mar-a-Lago beschlagnahmten Dokumente

Im Rechtsstreit um die vom FBI in Donald Trumps Luxusanwesen Mar-a-Lago beschlagnahmten US-Regierungsunterlagen hat das US-Justizministerium am Donnerstag nun einen Teilsieg errungen. Ob Trump angeklagt werden kann, bleibt aber weiterhin offen.
US-Gericht verwehrt Trumps Sonderbeauftragtem Sichtung der in Mar-a-Lago beschlagnahmten DokumenteQuelle: Gettyimages.ru © Joe Raedle

Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat die vom vorigen US-Präsidenten Donald Trump in die Wege geleitete unabhängige Überprüfung der bei der Durchsuchung seines Luxusanwesens Mar-a-Lago beschlagnahmten Regierungsdokumente durch einen Sonderbeauftragten für unzulässig erklärt. Die zuständigen Richter am Berufungsgericht des 11. Bezirks in Atlanta, Georgia, entschieden damit am Donnerstag zugunsten des US-Justizministeriums, das zuvor die im September von der in Florida ansässigen Bezirksrichterin Aileen Cannon getroffene Entscheidung angefochten hatte, zur Entlastung von Trump einen "Special Master" zu ernennen, der die Unterlagen prüfen und entscheiden solle, ob einige davon den ermittelnden Behörden vorenthalten werden dürfen.

"In dieser Berufung mussten wir prüfen, ob das Bezirksgericht befugt war, die Vereinigten Staaten daran zu hindern, rechtmäßig beschlagnahmte Unterlagen in einer strafrechtlichen Untersuchung zu verwenden", hieß es in dem am Donnerstagabend veröffentlichten Beschluss: "Die Antwort ist nein." Das Bezirksgericht, das die Berufung des Sonderbeauftragten beschloss, sei nach Ansicht der Richter demnach nicht befugt gewesen, dem Staat die Verwendung von rechtmäßig beschlagnahmten Dokumenten in strafrechtlichen Ermittlungen zu untersagen. "Das Gesetz ist eindeutig. Wir können keine Regel aufstellen, die es jedem Betroffenen eines Durchsuchungsbefehls erlaubt, die Ermittlungen der Regierung nach der Vollstreckung des Befehls zu blockieren", urteilten die Richter. "Wir können auch keine Regel aufstellen, die es nur ehemaligen Präsidenten erlaubt, dies zu tun. Beide Ansätze würden eine radikale Neuordnung unserer Rechtsprechung bedeuten, die die Beteiligung der Bundesgerichte an strafrechtlichen Ermittlungen einschränkt."

Die Entscheidung ist der jüngste Rückschlag für Trump in einem monatelangen Rechtsstreit, in dem untersucht wird, ob Trump oder jemand anderes die zuvor vom FBI in Trumps Anwesen auf Mar-a-Lago beschlagnahmten Regierungsunterlagen – darunter auch Material, das als streng geheim eingestuft ist – falsch gehandhabt hat oder ob es zu Behinderungen der Justiz gekommen war. Das US-Ministerium hatte in diesem Zusammenhang wiederholt erklärt, es habe hinreichenden Grund zu der Annahme, dass die Unterschlagung der entsprechenden Dokumente durch Trump gegen das Spionagegesetz verstoßen haben könnte.

In dem Urteil, das von zwei von Trump während seiner Präsidentschaft ernannten Richtern sowie einem vom ehemaligen Präsidenten George W. Bush in dessen Amtszeit ernannten Richter verfasst wurde, heißt es weiter, dass die von Trumps Anwälten vorgebrachten Gründe für die Beibehaltung des Verfahrens durch einen "Special Master" eine "dramatische und ungerechtfertigte" Erweiterung der Befugnisse des Gerichts darstellen würden. Die Anwälte des früheren Präsidenten haben somit nicht nachweisen können, dass die US-Regierung ihre Befugnisse mit der Durchsuchung seines Hauses missbraucht hat, wie von Trump die ganze Zeit behauptet wurde.

Das Gericht wies auch die von Trump zuvor erhobenen Ansprüche auf Rückgabe der vom FBI beschlagnahmten Dokumente zurück. Der ehemalige Präsident hatte wiederholt argumentiert, dass diese womöglich durch persönliche oder exekutive Privilegien geschützt sein könnten. "Wie wir bereits gesagt haben, ändert der Status eines Dokuments als persönliches oder präsidiales Dokument nichts an der Befugnis der Regierung, es auf der Grundlage eines durch einen hinreichenden Verdacht gestützten Durchsuchungsbefehls zu beschlagnahmen", schrieben die Richter. Sie wiesen darauf hin, dass ein richterliches Einschreiten in der Regel lediglich dann angestrebt werden könne, wenn die beschlagnahmten Gegenstände "eindeutig nicht zum Gegenstand einer Durchsuchung gehören".

Die Richter widersprachen in ihrem Urteil zudem der von Trumps Anwälten aufgestellten These, wonach die Regierung einen Bedarf an den Dokumenten nachweisen müsse. "Der Kläger versucht – wie schon vor dem Bezirksgericht – den Standard umzukehren und argumentiert, dass die Regierung die nicht als Verschlusssache eingestuften Dokumente nicht für ihre Ermittlungen benötigt. Dies ist nicht selbstverständlich, aber es wäre in jedem Fall irrelevant. Die Aufgabe des Klägers war es zu zeigen, warum er die Dokumente benötigte, nicht warum die Regierung sie nicht benötigte. Er ist dieser Aufgabe nicht nachgekommen", schrieben sie zur Begründung.

Ob die jüngste Anordnung des Gerichts die Arbeit des "Special Masters" nun dauerhaft stoppt, ist indes noch nicht endgültig klar. Denn der frühere Präsident könnte das Bundesberufungsgericht immer noch ersuchen, die Entscheidung des Drei-Richter-Gremiums zu überdenken. Auch könnte er gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten einlegen. Trumps Sprecher Steven Cheung bezeichnete das Urteil des Berufungsgerichts in einer Erklärung derweil als "rein verfahrenstechnisch". Das Gericht habe sich demnach nicht mit den zahlreichen Beweisen befasst, "die eindeutig die Unangemessenheit der beispiellosen, illegalen und ungerechtfertigten Razzia in Mar-a-Lago belegen". 

"Präsident Donald J. Trump wird weiterhin gegen das waffenstarrende Justizministerium kämpfen und sich für Amerika und die Amerikaner einsetzen."

Trump und seine Verbündeten unterstellen dem US-Justizminister Merrick Garland, dass das Vorgehen seines Ministeriums gegen den ehemaligen Präsidenten politisch motiviert und lediglich ein Versuch sei, ihn an einem erneuten Einzug ins Weiße Haus zu hindern. Der Republikaner hat inzwischen offiziell verkündet, er wolle bei der Präsidentenwahl 2024 erneut als Kandidat für seine Partei antreten. Ob die Republikaner ihn am Ende tatsächlich zu ihrem Präsidentschaftskandidaten machen werden, ist dabei noch völlig offen. Ganz Unrecht scheint der ehemalige US-Präsident mit seiner Behauptung allerdings nicht zu haben. Von dem Moment an, als Garland als US-Justizminister vereidigt wurde, gab sich der Jurist größte Mühe, das US-Justizministerium in ein eifriges politisches Organ zu verwandeln.

Mehr als nur einmal setzte er seine immensen Befugnisse ein, um den US-Präsidenten Joe Biden zu schützen und dessen Gegner zu bestrafen. Die Ernennung des Sonderberaters Jack Smith, der von nun an die Ermittlungen des Justizministeriums gegen Trump übernehmen soll, ist ein weiterer Beweis dafür. So sehen die Vorschriften der US-Regierung vor, dass immer dann ein Sonderbeauftragter ernannt wird, wenn ein Interessenkonflikt oder auch nur der Anschein eines solchen besteht. Als der US-Justizminister kürzlich ankündigte, dass Smith als Sonderermittler gegen Trump eingesetzt würde, argumentierte er:

"Aufgrund der jüngsten Entwicklungen, einschließlich der Ankündigung des ehemaligen Präsidenten, bei den nächsten Wahlen für das Präsidentenamt zu kandidieren, und der erklärten Absicht des amtierenden Präsidenten, ebenfalls zu kandidieren, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es im öffentlichen Interesse liegt, einen Sonderberater zu ernennen."

Zeitgleich ignoriert Garland jedoch einen noch größeren Interessenkonflikt. Als Justizminister steht er derzeit nämlich auch einer laufenden Untersuchung des FBI und der US-Staatsanwaltschaft gegen Hunter Biden vor, in die auch dessen Vater, der amtierende US-Präsident Joe Biden, verwickelt ist. 

Die Bundespolizei FBI hatte Anfang August Trumps Villa Mar-a-Lago in Palm Beach im Bundesstaat Florida durchsucht und diverse Verschlusssachen beschlagnahmt, darunter auch Dokumente mit höchster Geheimhaltungsstufe. Dadurch, dass Trump die Unterlagen auch noch lange nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als US-Präsident in seinem Privathaus aufbewahrte, könnte er sich strafbar gemacht haben. Noch ist offen, ob Trump am Ende angeklagt werden könnte.

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