Historische Ironie: Nicaraguas Klage gegen Deutschland wegen Unterstützung Israels bei Völkermord
Von Tarik Cyril Amar
Am 8. und 9. April wird der Internationale Gerichtshof (IGH), der oft auch als Weltgerichtshof bezeichnet wird, über eine Klage Nicaraguas gegen Deutschland verhandeln.
Managua wirft Berlin vor, Völkermord und Verstöße gegen das Völkerrecht durch Israel an den Palästinensern zu unterstützen, und fordert die Einstellung der Militärhilfe für den jüdischen Staat.
Der Ausgang der Anhörungen ist nicht vorhersehbar. Es handelt sich jedoch eindeutig um ein wichtiges Ereignis, das weitreichende Folgen haben könnte, und zwar aus drei Gründen:
Erstens ist dies das höchste Gericht der Vereinten Nationen. Es hat keine unabhängigen Möglichkeiten, seine Urteile durchzusetzen, aber sie haben politisches Gewicht, ob kurz- oder langfristig.
Zweitens ist Israel zwar nicht direkt im Gerichtssaal anwesend, aber sein anhaltender Völkermord in Gaza steht im Mittelpunkt des Verfahrens.
Drittens wird die Entscheidung des IGH, wie auch immer sie ausfällt, Auswirkungen auf andere Länder haben, insbesondere im Westen, die Israel und seine Angriffe unterstützt haben.
Nicaraguas Hauptargument ist nicht kompliziert: Die UN-Konvention von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (kurz: Völkermordkonvention) kodifiziert mehr als einen Straftatbestand.
Nach den Bestimmungen der Konvention ist die Begehung eines Völkermordes – Artikel 3(a) – nur eine Möglichkeit, ein schreckliches Verbrechen zu begehen, auch die Beihilfe zum Völkermord – Artikel 3(e) – ist eine Möglichkeit.
Und schließlich verpflichten sich alle Unterzeichnerstaaten nicht nur, weder Täter noch Komplize zu sein, sondern sie haben sich auch verpflichtet, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen – Artikel 1.
Die Vertreter Managuas argumentieren, dass Berlin in zwei Hauptpunkten schuldig sei: "Deutschland leistet Beihilfe zum Völkermord", behaupten sie, d. h. es handele als Komplize, und "hat auf jeden Fall seine Verpflichtung verletzt, alles zu tun, um die Begehung eines Völkermordes zu verhindern".
Darüber hinaus wirft Nicaragua Berlin vor, gegen das humanitäre Völkerrecht, auch bekannt als das Recht des bewaffneten Konflikts, sowie gegen verschiedene andere verbindliche Normen des Völkerrechts zu verstoßen – indem es Israel bei der Fortsetzung seiner illegalen Besatzungen, seines Apartheidsystems und seiner "Negierung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes" unterstützt.
Trotz hartnäckiger Fehlinformationen bezieht sich der Begriff "Apartheid" nicht nur auf den historischen Fall des rassistischen südafrikanischen Regimes zwischen (formell) 1948 und den frühen 1990er-Jahren.
Vielmehr ist "Apartheid" bereits seit einem halben Jahrhundert ein international anerkanntes Verbrechen gegen die Menschlichkeit, was durch Artikel 7 des Römischen Statuts (der vertraglichen Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs/IStGH) von 1998 erneut bestätigt wurde.
Einfach ausgedrückt ist "Apartheid" ein Verbrechen der gleichen Kategorie wie beispielsweise "Ausrottung" oder "Versklavung" und kann leider überall vorkommen. Ebenso ist das Recht auf Selbstbestimmung keine Frage der Ideologie oder der politischen Rhetorik oder gar der Wahl. Vielmehr ist es ein Grundprinzip des modernen Völkerrechts. Es wurde in der UN-Charta kodifiziert und wiederholt in wichtigen Konventionen und Verträgen bekräftigt, am bekanntesten vielleicht in der "Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit für koloniale Länder und Völker" der UN-Generalversammlung von 1960.
Nicaragua macht sich also nicht zum Narren, es beruft sich in dem Fall auf zahlreiche grundlegende, völkerrechtliche Verpflichtungen. Es geht auch viel tiefer als "nur" um das deutsche Handeln während des derzeit laufenden völkermörderischen Angriffs Israels auf die Palästinenser.
In dieser Hinsicht konzentriert sich die Klage auf Deutschlands fortgesetzte und in der Tat eskalierende Rüstungsexporte nach Tel Aviv sowie auf Berlins Entscheidung, die finanzielle Unterstützung für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) einzustellen.
Aber Managua zielt auch auf die Grundlagen der langjährigen Politik Berlins gegenüber Israel und damit zwangsläufig auch gegenüber Palästina. Es steht also mehr auf dem Spiel, als es auf den ersten Blick scheinen mag.
Today starts the hearing in front of the #ICJ in the case of Nicaragua vs. Germany. Germany advocates international law & supports the ICJ. This is also why we reject all allegations Germany could be violating the Genocide Convention or international humanitarian law. 1/2
— GermanForeignOffice (@GermanyDiplo) April 8, 2024
Die öffentliche Reaktion in Deutschland ist zurückhaltend und oft unseriös. Die erzkonservative Zeitung Welt etwa vermutet, dass Nicaragua im Interesse Russlands handelt. Deutschland sei einer der Hauptbefürworter der EU-Sanktionen gegen Russland wegen der Ukraine, also müsse Managua – in bester Kalter-Kriegs-Manier als "moskautreu" karikiert – versuchen, sich im Namen des Kremls zu revanchieren.
Beweise? Null, natürlich. (Die Welt ist natürlich ein Flaggschiff des Medienkonzerns Axel Springer, der extrem proisraelisch ist. Er verdient auch Geld mit der Vermittlung von Geschäften in Israels illegalen Siedlungen im besetzten Westjordanland.)
Aber Deutschland und seine verworrenen Beweggründe und Rationalisierungen sind eigentlich nicht der interessanteste Aspekt dieses Falles. Das liegt vielmehr an seinen internationalen Auswirkungen: Es ist das erste Mal, dass der IGH gebeten wurde, über einen Vorwurf der Mitschuld am Völkermord im Gazastreifen zu entscheiden.
Bei der Klage Südafrikas gegen Israel ging es natürlich um die Rolle Israels als Hauptverantwortlicher für das Verbrechen. Der IStGH stellte fest, dass eine plausible Möglichkeit besteht, dass Israel tatsächlich einen Völkermord begeht, was zu diesem Zeitpunkt das schlimmstmögliche Ergebnis für Tel Aviv war (weil vollständige Entscheidungen in solchen Fällen immer Jahre dauern).
Die Richter erteilten Israel mehrere Anweisungen (die von der israelischen Regierung mit völliger Geringschätzung behandelt wurden) und ließen den Fall dennoch weiterlaufen. In Anbetracht der Art und Weise, wie Israel seither seine gesetzlose Gewalt eskaliert hat, könnte es sich daher in nicht allzu ferner Zukunft vollständig verurteilt sehen.
In der Zwischenzeit hat sogar die vorläufige Feststellung des IGH, dass ein Völkermord plausibel ist, die Dringlichkeit der Frage der Mittäterschaft erhöht. Wenn ein Völkermord zumindest eine plausible Möglichkeit ist, dann ist es auch eine Mittäterschaft.
Die Schlüsselfrage ist daher, wie das Gericht die Mittäterschaft definieren wird. Es ist schwer vorstellbar, dass die Lieferung von Waffen und Munition nicht als Mittäterschaft gelten soll. Auch die Aussetzung der finanziellen Unterstützung für das UNRWA durch Deutschland war absurd, da sie auf israelischen Anschuldigungen basierte, die ihrerseits wahrscheinlich auf der Erpressung falscher Geständnisse durch Folter beruhten.
Es gibt einen Grund dafür, dass viele andere Länder (wie Norwegen, Irland, Belgien, die Türkei, Spanien, Portugal und Saudi-Arabien) die Unterstützung für das UNRWA nie eingestellt haben, während andere Länder, die ihre Zahlungen zunächst eingestellt hatten, die Finanzierung wieder aufgenommen haben (Frankreich, Japan, Schweden, Finnland, Kanada und die EU).
Der faule Kompromiss Deutschlands, die Finanzierung teilweise wieder aufzunehmen, aber den Gazastreifen, wo die Hilfe am dringendsten benötigt wird, ausdrücklich auszuschließen, wird die Richter wohl nicht beeindrucken.
Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass Nicaragua mit all seinen Vorwürfen Erfolg haben wird, auch wenn sie – nach Meinung des Autors – alle absolut sinnvoll sind. Aber selbst ein Teilsieg Managuas hätte Auswirkungen weit über Deutschland hinaus.
Wenn die Richter dem Hauptargument des Klägers über die Mittäterschaft auch nur ansatzweise folgen, dann besteht für jede Regierung und jede internationale Organisation, die Israel während seines derzeitigen Angriffs auf die Palästinenser unterstützt hat, die Gefahr, dass sie mit ähnlichen Anklagen konfrontiert werden. Und das sollten sie auch.
Dieser potenzielle Präzedenzfall wäre für die USA, Großbritannien, Frankreich und die EU als Ganzes, oder zumindest für ihre machtgierige Kommission unter der rücksichtslosen Israel-Unterstützerin Ursula von der Leyen, ein Grund zu großer Sorge.
Wie in der Washington Post festgestellt wurde, gibt es eine wachsende globale Dynamik, um endlich die Waffenlieferungen an Israel zu stoppen. Die USA und Deutschland, die fast 99 Prozent aller Waffenimporte nach Israel liefern, sind die beiden größten Verweigerer, aber auch sie scheinen zunehmend isoliert.
Und nicht nur Institutionen hätten Grund zur Sorge, sondern auch Einzelpersonen. Einige britische Beamte rebellieren bereits, weil sie es ablehnen, zu Komplizen eines Völkermordes gemacht zu werden. Mehr als 600 bedeutende Anwälte, Akademiker und ehemalige Richter, darunter auch ehemalige Richter des Obersten Gerichtshofs, haben die britische Regierung öffentlich gewarnt, "dass sie gegen internationales Recht verstößt, wenn sie Israel weiterhin mit Waffen versorgt".
Diese Hinwendung zu einer kritischeren Haltung gegenüber Tel Aviv wurde durch das jüngste israelische Massaker an sieben Mitarbeitern der Hilfsorganisation World Central Kitchen (WCK) stark beschleunigt. Bei einem der Opfer handelte es sich um einen jungen Palästinenser, die anderen waren, allgemein gesprochen, "Westler". Es liegt auf der Hand, dass diese Todesfälle für die westlichen Eliten und die Öffentlichkeit im Allgemeinen eine viel größere Bedeutung haben als die von über 30.000 Palästinensern.
Selbst in den USA haben Dutzende Demokraten im Kongress nun öffentlich gefordert, die Waffenlieferungen an Israel zu stoppen. Zu den Unterzeichnern gehören nicht nur traditionelle Israel-Kritiker wie Rashida Tlaib, sondern auch die eingefleischte Israel-Befürworterin Nancy Pelosi.
Nicaragua hat am 1. März seine Klage vor dem IGH eingereicht. Die Anhörungen finden jetzt statt. Wie sich dadurch zeigt, hat die Bösartigkeit der israelischen Streitkräfte im Allgemeinen und im besonderen Fall des Angriffs auf den WCK-Konvoi dazu geführt, dass Berlin und indirekt auch Tel Aviv mit diesen Anhörungen einer weitverbreiteten, wenn auch bei Weitem nicht vollständigen Ablehnung Israels gegenüberstehen.
Die Richter am IGH sind natürlich Juristen von höchstem Rang. Ihre Beurteilung des Falles wird nicht von diesem unmittelbaren Hintergrund abhängen, und sie könnten sogar beschließen, die Klage Managuas abzuweisen, obwohl sie das nicht sollten. Aber die Frage der Mittäterschaft am israelischen Völkermord wird ohnehin nicht verschwinden.
Was viele Deutsche zu übersehen scheinen – wie auch die unglückliche und arrogante Zeitung Welt mit ihrer scheuklappenartigen und müden Phraseologie des Kalten Krieges – ist die Tatsache, dass Nicaragua ein klassischer Vertreter sowohl des Globalen Südens als auch der entstehenden multipolaren Welt ist.
Mit Deutschland fordert es einen ebenso traditionellen, wenn auch sekundären und krisengeschüttelten Vertreter des Westens heraus. Allein die Tatsache, dass der Westen die Kontrolle über wichtige Institutionen und Narrative verliert, markiert einen grundlegenden Wandel.
In den berüchtigt rassistischen Worten des EU-Außenpolitikers Josep Borrell ist der "Dschungel" dabei, dem "Garten" einen Besuch abzustatten. Und es ist der Garten, der sich in der Defensive befindet: rechtlich, moralisch und in den Augen des größten Teils der Menschheit.
Tarik Cyril Amar ist Historiker und Experte für internationale Politik. Er hat einen BA in Neuerer Geschichte von der Universität Oxford, einen MSc in Internationaler Geschichte von der LSE und einen PhD in Geschichte von der Princeton University.
Er war Stipendiat am Holocaust Memorial Museum und am Harvard Ukrainian Research Institute und leitete das Center for Urban History in Lwow, Ukraine. Er stammt ursprünglich aus Deutschland und hat im Vereinigten Königreich, der Ukraine, Polen, den USA und der Türkei gelebt.
Mehr zum Thema – Al Jazeera und Haaretz zu Tötung von sieben WCK-Helfern im Gazastreifen: "Ein vorsätzlicher Angriff"
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