Mindestens 41 Migranten ertrinken bei Bootsunglück im Mittelmeer
Im Mittelmeer ist es erneut zu einem tödlichen Bootsunglück gekommen. Die Tragödie wurde am 9. August bekannt. Wie die Nachrichtenagentur Ansa am Mittwoch schrieb, habe ein privates Boot in der Nähe der Insel Lampedusa vier Migranten gerettet und der Küstenwache übergeben. Die Überlebenden teilten den Behörden die Einzelheiten der verhängnisvollen Reise mit.
Demnach legte das Unglücksboot am vergangenen Donnerstag, dem 3. August, aus dem Hafen Sfax in Tunesien ab. An Bord waren 45 Menschen von der Elfenbeinküste und aus Guinea, die nach Italien gelangen wollten. Unter ihnen befanden sich auch drei Kinder. Etwa sieben Stunden nach der Abfahrt brachte eine große Welle das Boot zum Kentern. Nur 15 Migranten trugen eine Schwimmweste. Die Katastrophe überlebten lediglich vier, indem sie sich wieder in das Boot retteten. Am 8. August wurden sie in einiger Entfernung vom Unglücksort von einem Motorboot aufgelesen. Die Leichen der anderen Migranten wurden bislang nicht entdeckt.
Lampedusa ist der südlichste Teil Italiens. Die Insel ist 205 Kilometer von Sizilien und 113 Kilometer von der tunesischen Küste entfernt. Jedes Jahr versuchen tausende Migranten aus Afrika über Tunesien oder Libyen in die EU zu kommen. Ihre Boote sind oft überfüllt und kaum fahrtüchtig. Seit Anfang 2023 kamen in Italien nach UN-Angaben rund 90.000 Migranten an.
Mehr zum Thema - Mindestens 78 Flüchtlinge ertrinken bei Bootsunglück im Mittelmeer vor Griechenland
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.