Deutschland

Polizistin aus Sachsen-Anhalt schrieb Liebesbriefe an Halle-Attentäter

Medienberichten zufolge schrieb eine junge Polizistin aus Sachsen-Anhalt Liebesbriefe an Stephan B., den inhaftierten Halle-Attentäter. Die Polizistin ist den Berichten zufolge vom Dienst suspendiert. Eine interne Untersuchung soll Aufklärung bringen.
Polizistin aus Sachsen-Anhalt schrieb Liebesbriefe an Halle-AttentäterQuelle: www.globallookpress.com

Berichten der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) sowie Süddeutschen Zeitung, des NDR und WDR zufolge ist eine junge Polizistin aus Sachsen-Anhalt wegen Briefen an den inhaftierten Halle-Attentäter Stephan B. vom Dienst suspendiert worden. Die Polizistin soll in den Briefen romantische Gefühle für den rechtsextremen Täter ausgedrückt haben. Zudem soll sie, wie die Medien weiter berichten, eine Neigung zu rechtsextremen Verschwörungstheorien haben.

Wie MZ schreibt, laufe gegen die Polizistin aus dem Bereich der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau derzeit eine interne Ermittlung. Dabei solle geklärt werden, inwiefern sie gegen Beamtenrecht verstoßen habe. Die Polizistin soll laut der Zeitung von sich aus den Briefkontakt zu dem 29-jährigen Rechtsextremisten gesucht haben. Dabei habe sie auch selbst rechtsextreme Ansichten geäußert. Unter anderem soll sie geschrieben haben, dass sie ebenfalls an ein jüdisches Machtmonopol glaube.

Die Ermittlungen gegen die Polizistin wurden laut dem Bericht durch Hinweise aus dem Kollegenkreis ausgelöst. Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und die versammelten Gemeindemitglieder zu töten. Während des Anschlags befanden sich rund 50 Menschen in der Synagoge.

Der Anschlag scheiterte an der gesicherten Synagogentür und Ladehemmungen der selbst gebauten Waffen, die der Attentäter für den Anschlag konstruiert hatte. Infolge des gescheiterten Anschlags auf die Synagoge erschoss er zwei Menschen in der Stadt. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn Ende 2020 zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung. Ein Gutachter attestierte ihm eine komplexe Persönlichkeitsstörung mit autistischen Zügen, erklärte ihn jedoch für voll schuldfähig. 

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