Sonderregelung im Bundestag: Genesenenstatus gilt für Abgeordnete weiterhin volle sechs Monate
Welcher Bürger muss sich wann hinsichtlich der Vorgaben des Robert Koch-Instituts zum Genesenenstatus auf berufliche wie private Einschnitte vorbereiten? Die erlassenen Regelungen verwirren und verunsichern die Bürger weiterhin. Ausgehend von der neuen Definition, dass nach einer Infektion der Betroffene nur noch drei Monate lang als genesen gilt, stellt sich die Frage: Gilt dies nun für alle Menschen gleichermaßen oder gibt es Ausnahmesituationen, zum Beispiel für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages?
Die Zeit wollte Genaueres erfahren und fragte direkt beim Parlamentssprecher an, wie die Regelung für die Volksvertreter aussehe. Dieser teilte in einer Antwort mit, dass im Plenarsaal des Deutschen Bundestages der Genesenenstatus weiterhin für die vollen sechs Monate gelte. Der Grund dieser Sonderregelung findet sich in der Allgemeinverfügung für den Deutschen Bundestag, die durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am 11. Januar erlassen wurde und am 12. Januar in Kraft trat.
Die genaue Bezeichnung lautet: "Allgemeinverfügung der Präsidentin zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag." Dort findet sich in der Anlage 1, § 2 Begriffsbestimmungen, unter Punkt 5 folgende Formulierung: "Im Sinne dieser Verordnung ist ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt."
Dies bedeutet, dass die Allgemeinverfügung, die die Corona-Regeln im Bundestag festlegt, betroffenen Bundestagsabgeordneten ermöglicht, etwas länger im Plenarsaal geduldet zu werden, bevor sie auf der Bundestagstribüne Platz nehmen müssen. Im Plenarsaal gilt die 2G+-Regel. Abgeordnete, die weder geimpft noch genesen sind, müssen für kommende Plenarsitzungen dann von der Besuchertribüne aus an Debatten teilnehmen. Dies wird vor allem Mitglieder der AfD-Fraktion betreffen. Nach Angaben aus der Fraktion ist maximal die Hälfte der 80 AfD-Abgeordneten geimpft. Etwa 20 sind genesen, darunter Fraktionschef Tino Chrupalla und Co-Fraktionschefin Alice Weidel.
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